Zum Inhalt springenTTM MUNICH ERÖFFNUNG 2027
METSE+ GMBH

Förderung Markteintritt Deutschland

Förderung für den Markteintritt in Deutschland. Prüfung vor Antrag.

Für den Markteintritt bestehen Programme im Herkunftsland und in Deutschland. Welche in Frage kommen, hängt von Vorhaben, Unternehmensstruktur, Herkunftsland und Förderjahr ab. METSE+ prüft die Passung, bereitet die Unterlagen vor und begleitet die Einreichung.

METSE+ GmbH München — Stoffmuster und Unterlagen auf dem Schreibtisch
FÖRDERUNG DEUTSCHLANDİSTANBUL ⇄ MÜNCHEN

Leistungsumfang

Drei Arbeitsschritte vor und nach der Antragstellung.

01

Eignungsprüfung

Zunächst wird festgestellt, welche Programme für das Vorhaben offenstehen: in Deutschland Programme der BAFA, der Länder und der EU; für Unternehmen mit Sitz in der Türkei zusätzlich die Markteintrittsförderung nach Tebliğ 5973 mit Einreichung über DYS. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten.

  • Unternehmen mit Sitz in der Türkei: Markteintrittsförderung (5973), Einreichung über DYS
  • Deutschland: BAFA-Programme, Landesprogramme, EU-Programme
  • EXIST für hochschulnahe Gründungen, sofern die Konstellation vorliegt
  • Schriftlicher Vermerk zu geeigneten und ausgeschlossenen Programmen
02

Unterlagen

Nach der Eignungsprüfung werden die Nachweise zusammengestellt: zum Unternehmen, zum geplanten Markteintritt und zu den förderfähigen Kosten. Übersetzungen, Beglaubigungen und die Abstimmung mit Steuerberater und Bank werden koordiniert.

  • Dokumentenliste je Programm mit Zuständigkeit je Position
  • Koordination von Übersetzungen und Beglaubigungen
  • Abstimmung mit Steuerberater und Bank, soweit erforderlich
  • Vollständigkeitsprüfung vor der Einreichung

Die Förderung nach 5973 beantragt das Unternehmen selbst über sein DYS-Konto; METSE+ bereitet die Unterlagen vor und begleitet das Verfahren.

03

Fristen und Nachverfolgung

Jedes Programm hat eigene Fristen, Nachweispflichten nach Bewilligung und Verfahren für Rückfragen der Bewilligungsstelle. METSE+ führt den Fristenkalender, meldet fällige Positionen und bereitet Antworten auf Rückfragen vor.

  • Fristenkalender für das laufende Vorhaben
  • Vorbereitung der Antworten auf Rückfragen der Bewilligungsstelle
  • Nachweise und Berichte nach Bewilligung
  • Übergabe an Ihr Team nach Abschluss des Verfahrens

Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle. Eine voraussichtlich fehlende Eignung wird vor Angebotserstellung mitgeteilt.

Enthalten

  • Ein verantwortlicher Ansprechpartner in München, auf Deutsch, Englisch oder Türkisch
  • Schriftliche Eignungsprüfung der in Frage kommenden Programme
  • Vorbereitung, Übersetzung und Prüfung der Unterlagen
  • Begleitung der Einreichung über Ihr Konto und der anschließenden Rückfragen
  • Fristenkalender, Statusberichte und Abschlussbericht

Nicht enthalten

  • Die Antragstellung selbst, soweit sie dem Unternehmen obliegt, etwa über das eigene DYS-Konto
  • Gebühren und Honorare Dritter, etwa Übersetzer, Notariat oder Behörden
  • Rechts- und Steuerberatung als eigene Leistung von METSE+
  • Eine Zusage der Bewilligung; darüber entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle

Rechts- und Steuerberatung erbringen ausschließlich die dafür zugelassenen Berufsträger; METSE+ koordiniert.

Angebot auf Anfrage, nach Umfang der Unterlagen. Die Förderung ist einer von fünf Leistungsbereichen des Markteintritts Deutschland und einzeln beauftragbar.

Vorgehen

Vier Schritte von der Anfrage bis zur Nachverfolgung.

01

Vorhaben

Gegenstand des Vorhabens, zugehörige Kosten und bestehende Struktur im Herkunftsland und in Deutschland werden erfasst. Diese drei Angaben sind Voraussetzung der Eignungsprüfung.

02

Eignungsprüfung

Das Vorhaben wird mit den im laufenden Jahr offenen Programmen abgeglichen; geeignete und ausgeschlossene Programme werden schriftlich festgehalten.

03

Festangebot

Umfang, Termine und Honorar schriftlich, Fremdkosten getrennt ausgewiesen. Die Arbeit an den Unterlagen beginnt nach Auftragserteilung.

04

Einreichung und Nachverfolgung

Das Unternehmen reicht über sein eigenes Konto ein; METSE+ begleitet das Verfahren, führt die Fristen und bereitet Antworten auf Rückfragen vor.

Häufige Fragen

Antworten

01Welche Förderprogramme kommen für ein ausländisches Unternehmen in Deutschland in Frage?
In Deutschland Programme der BAFA, der Länder und der EU; EXIST richtet sich an hochschulnahe Gründungen. Für Unternehmen mit Sitz in der Türkei zusätzlich die Markteintrittsförderung nach Tebliğ 5973 mit Einreichung über DYS. Welche Programme im Einzelfall offenstehen, ergibt die Eignungsprüfung.
02Wer stellt den Antrag nach 5973?
Das Unternehmen selbst über sein eigenes DYS-Konto. METSE+ bereitet die Unterlagen vor und begleitet das Verfahren, tritt nicht als Antragsteller auf und erhält keine Fördermittel. Die Förderbeziehung besteht ausschließlich zwischen dem Unternehmen und der zuständigen Stelle.
03Kann eine Bewilligung zugesagt werden?
Nein. Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle. Geschuldet sind Eignungsprüfung, Vorbereitung der Unterlagen und Begleitung des Verfahrens; Erfolgszusagen oder Erfolgsquoten werden nicht abgegeben.
04Welche Kosten entstehen für die Begleitung?
Angebot auf Anfrage, nach Umfang der Unterlagen. Das Honorar richtet sich nach der Zahl der geprüften Programme und dem Umfang der Nachweise. Vor Beginn erhalten Sie ein schriftliches Festangebot mit getrennt ausgewiesenen Fremdkosten.

Direkter Kontakt

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Dreißig Minuten Erstgespräch, kostenlos. Deutsch, Englisch oder Türkisch.

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