Ab 12.08.2026: ohne Bevollmächtigten kein Vertrieb.
Ausländische Unternehmen, die in Deutschland als Hersteller gelten und hier keine Niederlassung haben, müssen ab dem 12. August 2026 einen in Deutschland niedergelassenen autorisierten Bevollmächtigten benennen und über LUCID zuweisen. Diese Seite sagt, wen die Pflicht trifft, wen ausdrücklich nicht, und welche fünf Schritte nötig sind.
Nicht jeder braucht einen Bevollmächtigten.
Fünf Schritte, einer davon nicht delegierbar.
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Die Registrierung bleibt bei Ihnen
Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist eine höchstpersönliche Pflicht des verpflichteten Unternehmens. Kein Bevollmächtigter darf sie an Ihrer Stelle vornehmen.
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Bevollmächtigten auswählen
Er muss in Deutschland niedergelassen sein, unternehmensextern sein und diese Leistung anbieten. Ein eigener Mitarbeiter wird nicht Bevollmächtigter, sondern Bearbeiter.
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Schriftliche Beauftragung
Die Beauftragung erfolgt schriftlich und ist im Rahmen der Registrierung vorzulegen. Eine mündliche Absprache genügt nicht.
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Zuweisung über LUCID
Der Bevollmächtigte wird im Verpackungsregister namentlich benannt und Ihrer Registrierung zugewiesen.
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Bestätigung durch den Bevollmächtigten
Der Bevollmächtigte muss seine Benennung in LUCID selbst bestätigen. Zudem darf jeder Hersteller nur einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung beauftragen.
Die Ware darf dann nicht bereitgestellt werden.
Verpackungen dürfen nur bereitgestellt werden, wenn die Registrierungspflichten erfüllt sind. Das Bereitstellen ohne ordnungsgemäße Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt werden. In der Praxis bemerken die meisten Unternehmen das Problem zuerst am Marktplatz, weil dort das Angebot gesperrt wird.
Wichtig und ehrlich: Wer heute keinen Bevollmächtigten hat, verstößt nicht gegen das Gesetz. Die Pflicht beginnt am 12. August 2026. Was heute zählt, ist die Vorlaufzeit.
5.527 türkische Firmen im Register. 62 haben einen Bevollmächtigten.
Wir haben das öffentliche Herstellerregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister am 25. Juli 2026 vollständig nach in der Türkei niedergelassenen Herstellern ausgewertet: 5.655 Einträge, davon 5.527 aktiv. Einen autorisierten Bevollmächtigten hatten davon 62. Diese 62 Mandate verteilen sich auf neun deutsche Anbieter. Die Zahl ist kein Vorwurf, sondern eine Zeitangabe: die Pflicht beginnt erst, und fast niemand ist vorbereitet.
Wir sind die deutsche Seite.
Schicken Sie uns Ihren Firmennamen. Wir sehen im Register nach und sagen Ihnen, ob die Pflicht Sie trifft. Keine Rechtsberatung, sondern eine Registerauskunft und ein klarer nächster Schritt.
Kostenlos prüfen lassenKurz beantwortet
Kann der Bevollmächtigte auch meine Registrierung übernehmen?
Ich verkaufe nur an deutsche Händler. Betrifft mich das?
Kann ich mehrere Bevollmächtigte benennen?
Verstoße ich gerade gegen das Gesetz?
Gilt das auch für Elektrogeräte und Batterien?
Diese Seite gibt allgemeine Informationen zum Stand vom 25. Juli 2026 und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine verbindliche Beurteilung Ihres Falls nimmt ein zugelassener Rechtsanwalt oder Steuerberater vor; wir koordinieren das.
